Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht für die Kinder?

So treffen Sie die richtige Entscheidung.

Eine Scheidung ist für beide Partner emotional sehr belastend. Noch komplizierter kann es werden, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Denn vor allem an Sorgerecht und Umgangsregelungen entzünden sich oft erbitterte Streitigkeiten.

Waren die Eltern verheiratet, geht das deutsche Gesetz grundsätzlich vom Fortbestand des gemeinsamen Sorgerechts aus. Aber ist das auch immer die beste Lösung für die Familie? Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleitet familum Eltern einfühlsam und rechtssicher durch diese schwierige Phase. Im Vordergrund steht dabei stets das Kindeswohl und eine funktionsfähige Eltern-Kind-Beziehung.

Was bedeutet eigentlich „Sorgerecht“?

Das Sorgerecht für Kinder teilt sich rechtlich in zwei Teilbereiche:

  1. Personensorge, also beispielsweise Erziehung, Versorgung und Aufenthaltsort des Kindes. Hierzu gehören unter anderem Entscheidungen zu Gesundheit (Impfungen, Operationen), Schule oder Ausbildung.
  2. Vermögenssorge beinhaltet die Verwaltung des Vermögens des Kindes und die Vertretung des Kindes in rechtlichen Angelegenheiten (z. B. Schenkungen).

Gemeinsames Sorgerecht: Der Regelzustand

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel auch nach der Trennung bestehen, sofern keiner der Partner das alleinige Sorgerecht beantragt und zugesprochen erhält. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass beide Elternteile weiterhin die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder tragen sollen. In diesem Fall treffen sie auch nach der Trennung bzw. Scheidung gemeinsam alle wesentlichen Entscheidungen für die Kinder. Im Unterschied dazu sind Entscheidungen des täglichen Lebens (z. B. Tagesablauf, Hausaufgaben) Aufgabe jenes Elternteils, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Ohne konstruktive Mitarbeit der Eltern geht es nicht

Einer Scheidung liegen meist unüberbrückbare Differenzen der Eltern zugrunde. Darum ist es für beide oft nicht leicht, sachlich und respektvoll über Erziehung und Fürsorge für die gemeinsamen Kinder zu sprechen und das Kindeswohl über die eigenen Bedürfnisse zu stellen. Trotzdem ist genau dies Voraussetzung, damit das gemeinsames Sorgerecht erfolgreich ausgeübt werden kann. In manchen Fällen ist die Partnerbeziehung derart zerrüttet, dass es regelmäßig zum Streit über grundlegende Sorgerechtsthemen kommt. Dann wird das gemeinsame Sorgerecht zur erheblichen Last für die gemeinsamen Kinder.

Alleiniges Sorgerecht: Ausnahme mit hohen Hürden

Ein alleiniges Sorgerecht wird vom Familiengericht nur auf Antrag eines Elternteils geprüft und übertragen. Der beantragende Partner muss nachweisen, dass die die Übertragung auf nur einen Elternteil für das Wohl des Kindes am besten ist. Die Hürden für eine solche Entscheidung sind allerdings hoch. Das Familiengericht prüft unter anderem:

  1. ob wichtige Entscheidungen nicht mehr gemeinsam getroffen werden können
    (z. B. Schulwechsel) und das Kind erheblich darunter leidet,
  2. ob ein Elternteil zur Wahrnehmung des Sorgerechts nicht (mehr) in der Lage ist, zum Beispiel wegen einer Suchterkrankung oder bei oder nachgewiesener Kindeswohlgefährdung,
  3. wie die betroffenen Kinder selbst die Situation einschätzen. Vor allem ältere Kinder haben die Möglichkeit, entscheidend Einfluss zu nehmen.

Handlungsoptionen für das Wohl Ihrer Kinder

Sie sind selbst von einer Scheidung betroffen und die Frage des Sorgerechts für gemeinsame Kinder steht im Raum? Dann haben Sie jetzt mehrere Handlungsoptionen, mit denen Sie schon vor dem Gang zum Familiengericht für Klarheit sorgen können:

  1. Es geht um die Elternschaft – nicht um die Partnerschaft
    Versuchen Sie, die Kommunikation mit dem anderen Elternteil konstruktiv und auf das Kindeswohl fokussiert zu halten. Gelingt dies, ist dies eine gute Grundlage für ein weiterhin bestehendes gemeinsames Sorgerecht.
  1. Nutzen Sie Mediation und Beratung
    Bevor Sie einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen, sollten Sie zuerst außergerichtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Eine professionelle Mediation kann beispielsweise helfen, eine tragfähige gemeinsame Basis zu finden.
  1. Teilübertragung ist möglich
    Das Gesetz erlaubt auch die Übertragung von Teilbereichen des Sorgerechts. Streiten sich die Eltern zum Beispiel nur über die Wahl der Schule, könnte dieser Bereich auf einen Elternteil übertragen werden. In allen anderen Belangen bleibt das gemeinsame Sorgerecht weiter bestehen.

 

In allen Fällen aber gilt: Suchen Sie frühzeitig professionellen Rat! In allen Fragen des Sorgerechts ist familum Ihr einfühlsamer juristischer Berater. Gemeinsam mit Ihnen finden wir tragfähige Lösungen, welche die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen. Beispielsweise können wir dabei helfen, eine Elternvereinbarung zu formulieren. Sie regelt wichtige Themen wie Umgang und Betreuung verbindlich und beugt so Streit vor. Ist eine Einigung nicht möglich, vertreten wir Ihren Antrag auf alleiniges Sorgerecht entschlossen und professionell vor dem Familiengericht.